Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • §1 Preis
  • Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
  • Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten werden durch die
  • Firma MarkenStore Kunden separat in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen

§ 2 Zahlungsbedingungen / Teilzahlung

  • Die Preise verstehen sich als Endpreise, bei denen keinerlei Abzüge zulässig sind. Der Kaufpreis ist in voller Höhe am Tag der Willenserklärung zu bezahlen.
  • Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel ohne Gebühr: Bargeld in Euro, EC-Card.
  • Bei vereinbarter Teilzahlung sind 50 % des Kaufpreises sofort fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 28 Tagen nach Kaufabschluss zu erbringen oder nach einem fest fixierten Ratenplan. Erhaltene Quittungen sind dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
  • Für rückständige Raten sind 10 % p.a. Zinsen zu zahlen. Unpünktliche Zahlungen gelten niemals als stillschweigende Vertragsänderung bezüglich der Zahlungsweise, ist der Käufer mit zwei Raten im Rückstand, so kann der Verkäufer den gesamten Restbetrag verlangen.
  • Die Restsumme kann per Überweisung auf das Konto der Firma MarkenStore: Postbank Leipzig DE94860100900189832905 unter der Angabe des Verwendungszweckes oder in bar gezahlt werden.
  • Eigentumsvorbehalt – Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtkontoschuld Eigentum des Verkäufers.

§ 2.1 Beratungsgebühr

  • Für unsere Brautberatung und Kleideranprobe berechnen wir eine Gebühr von 30,- €. Die Beratungsgebühr dient der Terminbestätigung und wird beim Kauf eines Brautkleides wieder gutgeschrieben.
  • Die Beratungsgebühr ist an den vereinbarten Termin gebunden. Die Servicegebühr ist personalisiert und wird beim Kauf eines Brautkleides verrechnet.
  • Bei Nichterscheinen wird jedoch eine Ausfallgebühr in Höhe von 99,00 € berechnet, wenn die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins erfolgt. 

§ 3 Gewährleistung

  • Die Gewährleistungspflicht für die eingelagerten und versicherten Gegenstände verbleibt bis zur Abholung bei der Firma MarkenStore.
  • Der Käufer ist verpflichtet sich bei der Warenübernahme vom ordnungsgemäßen Zustand der Artikel zu überzeugen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Einlagerungs- bzw. Änderungsbeleg.
  • Offensichtliche Mängel der übergebenen Ware sind bis spätestens 7 Tage nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
  • Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung verlangen, wobei dem Verkäufer das Wahlrecht eingeräumt wird, ob er eine Nachbesserung durchführt oder eine Ersatzsache liefert.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die nach Übergabe an den Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Hitze (z.B. durch Bügeleisen), sonstige Witterungseinflüsse sowie durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
  • Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, wobei der Käufer verpflichtet ist nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Gebrauch der Textilien verursacht wurde.

§ 4 Lieferfristen bei Bestellungen

  • Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene schriftliche Nachfrist mit Beginn der kalendermäßig bestimmten Lieferfrist bzw. deren Ablauf zu gewährleisten. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  • Bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb oder bei dessen Vorlieferanten (z.B. Arbeitsausstände) oder Fälle höherer Gewalt (z.B. Vulkanasche über Luftverkehr), die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
  • Eine nachträgliche Umdisponierung seitens des Käufers ist grundsätzlich ausgeschlossen und entbindet nicht von der Abnahme.

§ 5 Abnahmevertrag

  • Verweigert der Käufer die Abnahme der bestellten Textilien oder erklärt er vor Lieferung ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
  • Als Schadenersatz kann der Verkäufer 50 % des Bestellpreises ohne Abzüge verlangen.
  • Gerät der Käufer mit der Abnahme der bestellten Waren in Verzug oder nimmt diese nicht spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin ab, so kann der Verkäufer 1,50 Euro je Tag für die Einlagerung der Ware berechnen, sofern dem Käufer vom Verkäufer telefonisch mitgeteilt worden ist, dass die Ware beim Verkäufer eingetroffen ist und zur Abholung bereit steht. Dem Käufer bleibt im Einzelfall die Nachweispflicht, dass Einlagerungskosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.

§ 6 Einlagerung / Versicherung

  • Die Aufbewahrung der bereits käuflich erworbenen Ware erfolgt bis zum vereinbarten Abholtermin kostenlos.
  • Zum Schutz vor Diebstahl oder Brand ist die eingelagerte Kundenware bis zum fixierten Abholtermin kostenfrei versichert.
  • Liegt dem Verkäufer vom Käufer kein schriftlicher Antrag auf kostenlose Verlängerung des Einlagerungsservices vor, ist die Firma MarkenStore berechtigt, eine Einlagerungspauschale von 1,50 Euro pro Kalendertag vom Beginn des Verzuges zu berechnen, Zudem erlischt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt des überschrittenen Einlagerungstermins. Eine Haftung seitens des Verkäufers ist dann ausgeschlossen.

§ 7 Warenrückname

  • Eine Rückgängigmachung des vollzogenen Kaufes ist nur in nachweisbaren und begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Todesfall eines Partners). Die Ware muss zudem nachweislich im Original und Neuzustand sein.
  • Dessous, Miederwaren, Unterwäsche sowie von der Schneiderei auf Kundenwunsch geänderte Kleidungsstücke sind von der Warenrücknahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Kleidungsstücke die sich nicht mehr in der Firma MarkenStore befinden.
  • Akzeptiert die Firma MarkenStore die Rückgängigmachung des Kaufes, so erhält der Kunde einen Warengutschein in Höhe des Kaufpreises, gemindert um 1,50 Euro pro Kalendertag ab Einlagerungsdatum bis zur Höhe des Kaufpreises zum Ausgleich der Aufwendungen und Wertminderungen der eingelagerten Ware. Werden mehrere zusammengehörige Gegenstände eingelagert, gelten diese bei Berechnung als eine Einheit.

§ 8 Änderungsarbeiten

  • Auf Wunsch des Kunden organisiert der MarkenStore Änderungs- und Anpassungswünsche durch eine kompetente Schneiderei. Dazu erbringt der MarkenStore kostenlos folgende Leistungen: Anprobe vor und nach der Änderung sowie das Abstecken der Konfektion; Transport der Kleidung von und zur Schneiderei
  • Die Änderungsarbeiten werden mit dem Kunden besprochen und in einem Änderungsauftrag fixiert. Die Abrechnung der Schneiderleistungen erfolgt durch die Schneiderei und ist durch den Kunden bei Warenabnahme im MarkenStore zu begleichen.

§ 9 Gerichtsstand

  • Der Gerichtsstand ist Erfurt.

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Am kommenden Montag, den 15. April 2023, ist unser Geschäft geschlossen. Wir sind auf der Messe auf der Suche nach den schönsten Brautkleidern. Deine Geduld und Unterstützung sind uns sehr wichtig. Bald werden wir dir die Ergebnisse präsentieren.

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